Rahmenbedingungen und Ablauf

Die ambulante Psychotherapie gehört zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und Sie benötigen für ein (zuvor vereinbartes) Erstgespräch lediglich Ihre Versichertenkarte.

Falls Sie Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung bei mir haben sollten, können Sie sich gerne via Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch mit mir in Verbindung setzen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Im Rahmen dieses Erstkontaktes (Psychotherapeutische Sprechstunde) wird der Fokus zunächst auf den folgenden Punkten liegen:

  • Einen ersten Eindruck über Ihre Beschwerden und Symptome zu erhalten
  • Zu klären, was Sie persönlich von einer Therapie erwarten und was Sie mithilfe der Behandlung erreichen möchten (Therapieziele)
  • Die Rahmenbedingungen einer ambulanten Psychotherapie transparent zu machen 
  • Zu prüfen, ob Sie sich im Rahmen der therapeutischen Atmosphäre wohl und gut aufgehoben fühlen
  • Zu prüfen, ob eine verhaltenstherapeutische, ambulante Psychotherapie für Sie die passende Behandlungsform darstellt

Nach Absolvierung des Erstgesprächs ist es möglich noch weitere 2 Sprechstunden abzuhalten. Ob Ihnen nach den Sprechstunden ein Therapieplatz angeboten werden kann und mit welcher Wartezeit dieser verbunden ist, wird ebenfalls im Rahmen der Sprechstundengespräche besprochen. Demzufolge ist es also möglich, dass zwischen den erfolgten Sprechstunden und dem tatsächlichen Therapiebeginn eine längere Wartezeit entsteht.

Sollte sich aus den Sprechstundengesprächen ableiten, dass eine Psychotherapie für Sie indiziert sowie hilfreich erscheint und sollte es möglich sein, Ihnen einen Therapieplatz anbieten zu können, würden (mindestens) 2 bis (maximal) 4 weitere (sogenannte "probatorische") Sitzungen erfolgen, die mitunter der genaueren Diagnostik und Anamnese dienen. Im Rahmen dieser probatorischen Sitzungen haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise genauer kennenzulernen und in Ruhe zu überlegen, ob Sie sich eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellen können. 

Im Verlauf und vor Abschluss der probatorischen Sitzungen werden alle Formalitäten für die Bewilligung Ihrer Therapie und damit die Übernahme der Behandlungskosten mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle geklärt und sichergestellt. Falls notwendig und indiziert, kann eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich sein. Anknüpfend und erst nach Absolvierung der probatorischen Sitzungen würde dann die offizielle Beantragung bzgl. der Aufnahme der ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse erfolgen. Erst nach der Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse kann die Therapie dann beginnen.

Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte:
Behandelt werden gesetzlich Versicherte aller Kassen. Sofern die Notwendigkeit einer Therapie Ihrer Krankenkasse gegenüber nachgewiesen werden kann, werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen. Sie können Probesitzungen (probatorische Sitzungen) in Anspruch nehmen, bevor Sie sich zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie entscheiden. 

 

Private Krankenversicherungen/Beihilfe:
Die Kosten für eine notwendige Psychotherapie wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch unterschiedlich gehandhabt (je nach Vertragstarif). Bitte informieren Sie sich, bei der für Sie zuständigen Stelle darüber, ob in Ihrem Fall die Behandlungskosten übernommen werden. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet. 

 

Als Selbstzahler haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für psychotherapeutische Gespräche oder psychologische Beratung selbst zu zahlen. Die Honorare richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ)

 

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